DBA Japan ab 2019 in Kraft

Seit dem Jahr 2012 wurde zwischen Österreich und Japan ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhandelt. Das DBA Japan wurde am 21.3.2018 im Nationalrat beschlossen und tritt mit 1.1.2019 in Kraft. Das DBA Japan ersetzt das bestehende DBA aus dem Jahr 1961. Das alte DBA ist seit dem Jahr 1963 in Kraft und entsprach nicht mehr den neuesten Entwicklungen des internationalen Steuerrechts.

Bei einer Entsendung nach Japan besteht Steuerpflicht weiterhin in Österreich, wenn die entsendete Person sich

a) nicht länger als 183 Tage in einem 12-Monatszeitraum im anderen Vertragsstaat aufhält, und

b) die Vergütungen nicht von oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber bezahlt werden, und

c) die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.

Bei einer Entsendung wird die Doppelbesteuerung im neuen DBA nicht mehr im Wege der Anrechnungsmethode vermieden, sondern es kommt die von Österreich üblicherweise angewandte Befreiungsmethode zur Anwendung.

Sollten Sie Fragen zum DBA Japan haben, stehen Ihnen die Experten der HR TAX gerne zur Verfügung.

DBA-News: Großbritannien und Kosovo

Mit Großbritannien und dem Kosovo wurden neue DBA’s unterzeichnet. Ab welchem Zeitpunkt die neuen DBA anzuwenden sein werden steht derzeit noch nicht fest, wobei mit einem baldigen (2019) Inkrafttreten zu rechnen ist.

Das neue DBA Großbritannien wäre in diesem Fall (Inkrafttreten 2019) ab dem Steuerjahr 2020 (in Österreich) anwendbar.

Sobald es dazu Neuigkeiten gibt, werden wir diesbezüglich an dieser Stelle weitere Informationen veröffentlichen.

Update (22.2.2019)

Das DBA Kosovo ist am 28.12.2018 In Kraft getreten und somit ab dem Jahr 2019 anwendbar.

Update (9.4.2019)

Das DBA Großbritannien ist mit 1.3.2019 in Kraft getreten. Zur Anwendbarkeit siehe unsere News.

Betreffend den DBA Neuigkeiten des Jahres 2019 klicken Sie hier.