Arbeitskräfteüberlassung und Abzugsteuer
Bei der Arbeitskräfteüberlassung von ausländischen Unternehmnen an österreichische Beschäftiger kommt eine Abzugsteuer (Quellensteuer) von 20 % zur Anwendung. Die Abzugsteuer soll die Besteueurng der ausländischen Arbeitskräfte in Österreich sichern und Steuerumgehung vermeiden. Die Abzugsteuer muss dann nicht einbehalten werden, wenn dem österreichischen Beschäftiger ein vom österreichischen Finanzamt ausgestellter Befreiungsbescheid vorgelegt wird (Voraussetzung für die Erteilung. . . weiterlesen