Einkommensteuererklärungen im Ausland

DEUTSCHLAND

Wir erstellen Ihre deutsche Einkommensteuererklärung. Oftmals ist es so, dass sowohl eine österreichische als auch eine deutsche Steuererklärung abgegeben werden muss. Anstatt hier zwei Steuerberater (einen österreichischen und einen deutschen) zu beschäftigen erhalten Sie bei uns ALLES AUS EINER HAND. Dies ist für Sie bequemer (nur ein Ansprechpartner für Österreich und Deutschland) und auch (kosten-)effizienter. Fragen Sie nach einem Angebot!

Es kann auch sinnvoll sein, freiwillig eine deutsche Einkommensteuererklärung einzureichen. Kontaktieren Sie uns um eine Einschätzung zu erhalten, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist (z.B. bei einer unterjährigen Tätigkeit). Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Wir sind im Berufsregister der Steuerberaterkammer München als ausländischer Dienstleister eingetragen (Berufsregister Nr. 400236).

USA

In manchen Fällen unterstützen wir Sie auch bei der Abgabe von US-Steuererklärungen (je nach Sachverhalt).

JAPAN – TAX and LAW in NIPPON

Durch unsere Kooperation mit einem österreichisch-japanischen Rechtsanwalt betreuen wir auch japanische Klienten in Österreich und österreichische Klienten die in Japan geschäftlich tätig sind. Zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Japan hat unser Partner Mag. Paul Hollaus auch einen Artikel in der Fachzeitschrift SWI publiziert.

WEITERE LÄNDER

In anderen Ländern arbeiten wir mit lokalen Steuerberatern zusammen. Fragen Sie nach einem Angebot.