KEST Erstattung aus Deutschland
Ab 1.7.2023 ist es für die KEST Erstattung aus Deutschland nicht mehr möglich, einen Antrag in Papierform beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn einzureichen. Seither ist der Antrag auf Erstattung von zu viel einbehaltener KEST in Deutschland nur mehr über das Onlineportal des Bundeszentraamt für Steuer möglich. Sollten Sie zu viel einbehaltene KEST aus Deutschland. . . weiterlesen