Neues beim DBA Kuwait
Derzeit ist beim bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Kuwait bei vielen Einkunftsarten (z.B. unselbständige Arbeit) die Befreiungsmethode vorgesehen. Da Kuwait derzeit eine so genannte Steueroase ist, und vielfach gar keine Steuer erhebt, kommt es somit oftmals zu einer (legalen) doppelten Nicht-Besteuerung, auch wenn die Steueransässigkeit in Österreich gegeben ist. Durch die Änderung des DBA mithilfe. . . weiterlesen