Meldung Finanzkonten – Neue Liste teilnehmender Staaten

Wie bereits in unserem BLOG berichtet, werden ausländische Finanzkonten von in Österreich ansässigen Personen den österreichischen Finanzämtern gemeldet (von der jeweiligen ausländischen Institution wie zum Beispiel den ausländischen Finanzämtern). So kann das österreichische Finanzamt feststellen, ob die ausländischen Kapitalerträge in Österreich ordnungsgemäß versteuert werden. Es werden unter anderem der Anfangs- und Endstand des Kapitalvermögens auf. . . weiterlesen

Sozialversicherung bei TELEARBEIT im Ausland

Innerhalb der EU (und EWR und Schweiz) besteht die Sozialversicherungs Verordnung 883/2004. Diese regelt die Zuständigkeit bei der Sozialversicherung, sprich welches Land bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit die Sozialversicherungsbeiträge einheben darf. Hier gilt das Motto, dass immer nur ein Staat Sozialbeiträge einheben darf, auch wenn in zwei oder mehr Staaten gearbeitet wird. Neben den bestehenden Regelungen. . . weiterlesen

Geplant: GmbH Stammkapital sinkt auf 10.000 EUR

Um die Attraktivität der österreichischen GmbH weiter zu steigern, soll das Mindeststammkapital v0n 35.000 EUR auf 10.000 EUR gesenkt werden. Die Hälfte vom Stammkapital muss in Bar einbezahlt werden (also 5.000 EUR). Die Herabsenkung soll Unternehmensgründungen erleichtern. Die Mindest-Körperschaftsteuer sinkt entsprechend von 1.750 EUR auf 500 EUR (5 % des gesetzlichen Mindeststammkapital). Die bisher schon. . . weiterlesen

Sozialversicherung bei Homeoffice International

Neben der Steuerpflicht ist natürlich auch immer die Sozialversicherungspflicht ein wichtiger Punkt bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit. Nachdem das Homeoffice gekommen ist um zu bleiben und immer öfter praktiziert wird, werden einige Regelungen im internationalen Sozialversicherungsrecht nachgeschärft. Innerhalb der EU/EWR/Schweiz kommt die EU-Verordung 883/2004 betreffend der Zuständigkeit der Sozialversicherung zur Anwendung. Eine Grundregel dieser EU-Verordnung ist,. . . weiterlesen

Hinzurechnung bei beschränkter Steuerpflicht

Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unterliegen in Österreich der beschränkten Steuerpflicht. Geben diese Personen in Österreich eine Steuererklärung ab, wird zu Ihrem Einkommen fiktiv ein Betrag von 9.000 EUR hinzugerechnet, und dann der Steuertarif angewendet. Faktisch besteht daher bereits Steuerpflicht ab einem Einkommen von 2.000 EUR. (bei unbeschränkter Steuerpflicht ab 11.000 EUR) Im Zuge. . . weiterlesen

VAE: DBA Umstellung auf Anrechnungsmethode

Wie bereits berichtet, haben Österreich und die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai, Abu Dhabi und 5 weitere Emirate) ein Protokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Am 20. Dezember 2022 wurden die Ratifikationsurkunden zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten für das am 1. Juli 2021 in Dubai unterzeichnete Protokoll zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen. . . weiterlesen

(Kein) Progressionsvorbehalt bei Ansässigkeit im Ausland (oder doch?)

Ein interessantes Erkenntnis hat das BFG zur Frage des Progressionsvorbehalts bei Personen mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland veröffentlicht (Erkenntnis des BFG vom 08.06.2022, RV/7102022/2020). Bekanntlich ist es ja so, dass bei Auslandseinkünften, die auf Grund der in einem DBA verankterten Befreiungsmethode in Österreich keiner Besteuerung unterworfen werden dürfen, der Progressionsvorbehalt angewendet wird. Dies bedeutet, dass. . . weiterlesen

Wo ist der Tätigkeitsort?

Ein Grundprinzip bei der Zuordnung von Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit ist, dass diese in jenem Staat steuerpflichtig sind, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird (vorbehaltlich Ausnahmeregelungen). Die Tätigkeit wird an jenem Ort ausgeübt, an dem sich der Arbeitnehmer physisch aufhält. Dieses Grundprinzip (auch bekannt als Tätigkeitsortprinzip) ist jedoch vom VwGH in einem Urteil erstmals durchbrochen. . . weiterlesen

Abschaffung der kalten Progression ab 2023

Im Rahmen der letzten Steuerreform wurde die Abschaffung der kalten Progression beschlossen. Dies führt dazu, dass ab dem Jahr 2023 die Steuerstufen jährlich im Ausmaß der Inflation automatisch erhöht werden. Ebenso werden eine Reihe von Absetzbeträgen jährlich im Rahmen der aktuellen Infaltionsrate erhöht. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Werte. Einkommensteuertarif (Einkommen):. . . weiterlesen

Steuersenkung bei Arbeitskräfteüberlassung

Bei diversen Tätigkeiten von im Inland beschränkt steuerpflichtigen Steuerausländern, kommt bei der Besteuerung eine 20%ige Abzugsteuer auf die (Brutto-)Einkünfte zur Anwendung (Abzugsteuer gemäß § 99 EStG). Klassische Beispiele sind die im Inland ausgübte Tätigkeit von Künstlern, Sportlern und Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen. Aber auch die im Inland ausgeübte kaufmännische oder technische Beratung von Steuerausländern unterliegt der. . . weiterlesen

Ein Schreibtisch ist keine Betriebsstätte

Die Frage mit welcher Tätigkeit eine DBA-Betriebsstätte begründet wird, ist ein relativ weites Feld. Der VwGH hat nunmehr in einem Urteil (22.6.2022; Ro 2022/13/0004-7) festgehalten, dass die Möglichkeit der Mitbenutzung eines Schreibtisches in Büroräumlichkeiten eines anderen Steuerpflichtigen nicht ausreicht, um die Verfügungsmacht über die feste Geschäftseinrichtung zu bejahen, und somit eine Betriebsstätte zu begründen. Hintergrund. . . weiterlesen

Sozialversicherung mit Brasilien

Bei einer Tätigkeit im Ausland spielt neben dem Steuerrecht auch das Sozialversicherungsrecht eine große Rolle. Unter der Sozialversicherung wird in der Regel die Pensions-, Kranken- Arbeitslosen- und Unfallversicherung verstanden, wobei es diesbezüglich in den einzelnen Ländern große Unterschiede gibt. Bei einer (Auslands-)Tätigkeit in der EU, EWR oder Schweiz kommt eine EU-Verordnung (883/2004) zur Anwendung, die. . . weiterlesen

Neues DBA Argentinien

Das alte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Argentinien war das bislang erste (und einzige) DBA, welches von einer Seite (Argentinien) komplett aufgekündigt wurde. Dieser äußerst seltene (und unübliche Schritt) erfolgte deswegen, da argentinische Bürger unter Ausnutzung einiger Bestimmungen des DBA in gewissen Situationen gänzlich steuerfreie Kapitaleinkünfte lukrieren konnten (weder Steuer in Österreich noch in Argentinien).. . . weiterlesen