Wann wird das Homeoffice zur Betriebsstätte?
Auf Grund der Möglichkeit des mobilen Arbeitens steigen jene Fällen, in denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in unterschiedlichen Ländern ansässig sind. Beispiel: Frau Müller wohnt und arbeitet in Graz im Homeoffice und hat einen Arbeitgeber in München. Der Ansässigkeitsstaat von Frau Müller (Österreich) und des Arbeitgebers (Deutschland) sind nicht ident. Fraglich ist bei solchen Konstellationen (unter. . . weiterlesen