Wohnsitz und steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz:

Bevor die Frage der Ansässigkeit beantworten kann ist zunächst festzustellen, ob in Österreich ein steuerlicher Wohnsitz besteht oder nicht. Der Wohnsitz ist das maßgebende Kriterium der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich.

Ansässigkeit:

Ein österreichischer sowie ein ausländischer Wohnsitz führen dazu, dass im Rahmen der steuerlichen Beurteilung zu entscheiden ist, in welchem Land der tatsächliche Lebensmittelpunkt und somit die steuerliche Anässigkeit liegt. Dazu werden die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten anhand des DBA analysiert. Jenes Land zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen wird als Ansässigkeitsstaat angesehen.