DBA Änderungen durch das MLI

Die österreichische DBA-Landschaft bleibt in Bewegung. Auch ab dem kommenden Jahr 2020 sind neue Regelungen zu beachten. Ausgelöst werden die Änderungen durch das von der OECD vorangetriebene BEPS-Projekt und das dadurch neu entstandene MLI (zur Frage, was ein MLI ist, verweisen wir auf unsere News vom 13.9.2019).

Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) wurde am 8.10.2019 eine neue Liste von jenen Staaten kundgemacht, die das Multilaterale Instrument (MLI) ratifiziert haben (BGBl. III 164/2019). Insgesamt wurde das MLI nunmehr von 9 weiteren Staaten ratifiziert bzw. genehmigt. Mit 5 von diesen 9 Staaten hat Österreich ein so genanntes “Matching” beim MLI. Dies bedeutet, dass Österreich diese Staaten als jene Staaten genannt hat, mit denen nach beidseitiger Ratifizierung (Österreich hat das MLI bereits im Jahr 2018 ratifiziert) eine Änderung (“Modifizierung”) des jeweiligen DBA durchgeführt wird (so genanntes “Covered Tax Agreement”).

Nachfolgend stellen wir tabellarisch dar, mit welchen dieser 9 Länder sich das jeweilige österreichische DBA auf Grund der Modifizierung durch das MLI ändert (mit den anderen 4 Staaten hat Österreich zwar ebenfalls ein DBA abgeschlossen; dieses wurde jedoch nicht als “Covered Tax Agreement” von beiden Seiten nominiert und ändert sich deswegen nicht).

Dabei ist zu beachten, dass das MLI hinsichtlich des Zeitpunkts der Anwendbarkeit einen Unterschied zwischen Abzugssteuern und (allen) anderen Steuern macht. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen hinsichtlich den Abzugssteuern erfolgt im ersten Kalenderjahr, welches nach dem Inkrafttreten des MLI erfolgt. Die Anwendbarkeit für die anderen Steuern erfolgt (erst) im nächsten Kalenderjahr, welches 6 Monate nach Inkrafttreten des MLI beginnt. Nachdem die MLI in den genannten Staaten erst im zweiten Halbjahr 2019 Inkraft getreten sind, ergibt sich hinsichtlich der Anwendbarkeit bei den Abzugssteuern und den anderen Steuern ein unterschiedlicher Anwendungsbeginn.

Überblick – Änderungen österreichischer DBA durch das MLI ab 2020

Österreichischer

DBA (Partner-)Staat

In Kraft

getreten

mit

Anwendbarkeit

“Abzugssteuern”

ab

Anwendbarkeit

“Andere Steuern”

ab

Belgien

1.10.2019

1.1.2020

1.1.2021

Indien

1.10.2019

1.1.2020

1.1.2021

Kanada

1.12.2019

1.1.2020

1.1.2021

Russland

1.10.2019

1.1.2020

1.1.2021

Schweiz

1.12.2019

1.1.2020

1.1.2021

Darüber hinaus werden mit folgenden Staaten die (österreichischen) DBA-Änderungen für die “Anderen Steuern” ab 2020 anwendbar (bezüglich den “Abzugssteuern” ist mit diesen Staaten das neue – modifizierte – DBA bereits seit 1.1.2019 anwendbar):

– Frankreich

– Israel

– Litauen

– Serbien

– Slowakei