Derzeit ist beim bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Kuwait bei vielen Einkunftsarten (z.B. unselbständige Arbeit) die Befreiungsmethode vorgesehen. Da Kuwait derzeit eine so genannte Steueroase ist, und vielfach gar keine Steuer erhebt, kommt es somit oftmals zu einer (legalen) doppelten Nicht-Besteuerung, auch wenn die Steueransässigkeit in Österreich gegeben ist.
Durch die Änderung des DBA mithilfe eines ab 1.1.2026 geltenden Änderungsprotokoll (ist derzeit in Planung), soll die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Begfreiungs- auf die Anrechnungsmthode geändert werden. Auf diesem Weg wird es zukünftig keine doppelte Nicht-Besteuerung für in Österreich ansässige Personen mehr geben.