Lohnunterlagen müssen in deutscher Sprache aufliegen
Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass bei der Entsendung oder Überlassung von ausländischem Personal nach Österreich die Lohnunterlagen in deutscher Sprache im Inland aufliegen müssen. Nach einem aktuellen höchstgerichtlichen Urteil verstößt diese Verpflichtung auch nicht gegen das Unionsrecht und ist somit europarechtlich gedeckt. In dem zu Grunde liegenden Fall konnten die. . . weiterlesen