Sozialversicherung bei TELEARBEIT im Ausland
Innerhalb der EU (und EWR und Schweiz) besteht die Sozialversicherungs Verordnung 883/2004. Diese regelt die Zuständigkeit bei der Sozialversicherung, sprich welches Land bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit die Sozialversicherungsbeiträge einheben darf. Hier gilt das Motto, dass immer nur ein Staat Sozialbeiträge einheben darf, auch wenn in zwei oder mehr Staaten gearbeitet wird. Neben den bestehenden Regelungen. . . weiterlesen