Lohn- und Sozialdumpingbetrugsgesetz – Änderungen ab 2015

Seit dem Jahr 2011 sind bei der Beschäftigung von Ausländern in Österreich die Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumpingbetrugsgesetz (LSDB-G) zu beachten. Diese Bestimmungen sollen gewährleisten, dass in Österreich tätige Ausländer bestimmte Mindeststandards nicht unterschreiten, wodurch Lohn- und Sozialdumping bekämpft werden soll.

Mit einer Novelle, welche ab 1.1.2015 in Kraft treten wird, wurden die Bestimmungen des LSDB-G noch einmal verschärft. Einerseits werden zukünftig bei Nichtbefolgung des LSDB-G die Strafen teils drastsich erhöht, andererseits wird die Kontrolle der einzelnen Gehaltsbestandteile massiv ausgeweitet.

Das LSDB-G ist grundsätzlich für alle Unternehmen maßgeblich, welche im Ausland ansässige Personen nach Österreich entsenden. Dabei ist zu beachten, dass je nach Form der Tätigkeit, unterschiedliche Rechtsfolgen eintreten können. Dies betrifft teilweise auch die österreichischen Beschäftiger, bei welchen die in Österreich tätigen Personen eingesetzt werden.

Wir empfehlen allen Unternehmen, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko der teils drastischen Strafen (Strafrahmen bis zu 50.000 EUR) umgehen zu können. Bei der Umsetzung und Beratung stehen Ihnen die Experten von HR TAX gerne zur Verfügung.