Arbeitskräfteüberlassung: Neues Formular für Beantragung Befreiungsbescheid

Ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen (AKÜ) welche Personal nach Österreich überlassen benötigen einen Befreiungsbescheid um eine 20 %ige Abzugsteuer auf ihre Vergütungen zu vermeiden. Der Befreiungsbescheid ist beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart zu beantragen. Seit diesem Jahr gibt es dafür ein neues standardisierte Antragsformular („ZS-BB1“ samt Anlage „ZS-BB1a“). Das Formular soll den Steuerpflichtigen dabei unterstützen, die für die Erlangung eines Befreiungsbescheides notwendigen Informationen gesammelt dem Finanzamt übermitteln zu können.

Das Formular „ZS-BB1“ sowie die Anlage „ZS-BB1a“ kann auf der Homepage des BMF downgeloadet werden.