Neues Jahr – neues Gesetz

Das neue Jahr begrüßt uns mit einer Reihe von neuen Gesetzen. Eines davon ist das so genannte Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (oder einfach Mindestbesteuerungsgesetz). Dieses Gesetz fußt auf Basis einer Zusammenarbeit zwischen den OECD Staaten, und soll eine Mindestbesteuerung globaler Unternehmen herbeiführen.

Mit der globalen Mindestbesteuerung soll allgemein sichergestellt werden, dass multinationale Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen von mindestens 750 Millionen Euro weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 Prozent unterliegen. Steuerkonstruktionen unter Zuhilfenahme von Steueroasen soll damit das Wasser abgegraben werden. Letztlich soll durch die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung der Großteil der Vorteile, die eine Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung mit sich bringt, abgeschafft werden, wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen weltweit geschaffen und Steuereinnahmen besser abgesichert werden.

Anstatt die Bestimmungen für eine Mindestbesteuerung in bestehende Gesetze zu verpacken, wurde eigens ein neues Gesetz erschaffen. Das Gesetz an sich ist eine komplett neue Rechtsmaterie mit 83 Paragraphen. Es werden viele neue Fachtermini eingeführt. Ob sich das Ziel einer Mindestbesteuerung tatsächlich erreichen lässt, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.