Verordnung zur neuen Kleinunternehmer Steuerpauschalierung
Ab dem Steuerjahr 2020 ist es für kleine Unternehmen (Umsatz bis 35.000 EUR) möglich, betreffend der Gewinnermittlung bei der Einkommensteuer eine neue Steuerpauschalierung in Anspruch zu nehmen (siehe dazu unsere News aus dem Jahr 2019). Diese neue Steuerpauschalierung (§ 17 Abs 3a EStG) ist neben den bereits bekannten Pauschalierungen (6 % oder 12 % oder. . . weiterlesen