Grenzgänger im DBA Italien
Im zwischen Österreich und Italien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht die Regelung, dass Grenzgänger (z.B. eine in Österreich wohnhafte Person die täglich zur Arbeit nach Italien pendelt) im Ansässigkeitsstaat (um beim Beispiel zu bleiben: Ansässigkeitsstaat ist Österreich) der Steuerpflicht unterliegt (Artikel 15 Absatz 4 DBA). Voraussetzung dazu ist jedoch, dass diese Person “üblicherweise” (also mehr oder. . . weiterlesen