Sozialversicherung: Werte 2021
Die folgenden Sozialversicherungswerte sind ab dem Jahr 2021 geplant (Kundmachung im BGBl ist erst geplant, daher handelt es sich um voraussichtliche Werte): Arbeitnehmer: Höchstbemessungsgrundlage: 5.550 EUR (14 mal) Geringfügigkeitsgrenze: 475,86 EUR monatlich Unternehmer/(Neue)Selbständige: Höchstbemessungsgrundlage: 6.475 EUR pro Monat Kleinunternehmergrenze: 5.710,32 EUR Einkommen/Jahr