Besteuerung von Expats in China – Sondersteuersatz auf Bonuszahlungen

Nach China entsendete Mitarbeiter (Expats) unterliegen der chinesischen Lohnsteuer, wenn das anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für die Lohneinkünfte China zuweist. In China ist die Lohnsteuer zwingend auf monatlicher Basis abzuführen, wobei die Steuersätze zwischen 3 % und 45 % betragen. Ausländische Expats können einen Steuerfreibetrag in Höhe von 4.800 RMB pro Monat in Anspruch nehmen.

Zusätzlich zu dem angeführten Steuerfreibetrag besteht auch die Möglichkeit, andere Aufwendungen, welche dem Expat erwachsen, von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage in Abzug zu bringen, um die Steuerlast zu minimieren (z.B. Housing Allowances). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, mithilfe einer Bonuszahlung eine weitere Steueroptimierung vorzunehmen. Ein einmal im Jahr ausbezahlter Bonus unterliegt einem besonderen Steuersatz, der sich abhängig von der Höhe des Bonus berechnen lässt.

Zur Veranschaulichung soll folgendes Beispiel dienen:

Jährlicher Bonus: 200.000 RMB

Bonus wird durch 12 Monate dividiert = 16.667 RMB; der Steuersatz gemäß monatlicher Lohnsteuertabelle beträgt hierfür 25 % wobei zusätzlich ein Absetzbetrag in Höhe von 1.005 RMB zur Anwendung kommt.

Lohnsteuer auf Bonus: (200.000 RMB x 25 % – 1.005 RMB) = 48.995 RMB

Gemäß dem Standardtarif würden für den Bonus bis zu 90.000 RMB Lohnsteuer anfallen, das heißt mithilfe der Sonderbesteuerung wird die Steuerlast um fast die Hälfte reduziert!

Hier wird deutlich, dass durch eine relativ einfache Gestaltung, die Steuerbelastung für den Expat stark gesenkt werden kann. Wichtig in diesem Zusammenhang ist eine vorausschauende Planung, um auch tatsächlich die Bonuszahlung steueroptimal behandeln zu können.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen Ihnen die Experten von HR TAX sehr gerne zur Verfügung.