Ausländische Kapitalerträge in Österreich

Erhalten in Österreich wohnhafte Personen Kapitalerträge wie zum Beispiel Zinsen oder Dividenden aus ausländischen Quellen, unterliegen diese Einkünfte in der Regel der Steuerpflicht in Österreich. In diesem Fall ist die Abgabe einer Steuererklärung meistens verpflichtend durchzuführen. Wenn die ausländischen Kapitalerträge in Österreich nicht im Rahmen der Steuererklärung deklariert werden, kann dies für den Steuerpflichtigen zu drastischen Konsequenzen führen (Finanzstrafverfahren usw.). Österreich hat mit einer Reihe von Staaten ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten abgeschlossen. Dies führt dazu, dass ausländische Finanzinstitute an das österreichische Finanzamt das Bestehen von ausländischen Konten melden müssen. Ein “Verstecken” vor der Finanz ist damit nicht mehr möglich. Wir raten daher, ausländische Kapitaleinkünfte ordnungsgemäß zu behandeln. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zum Informationsaustausch über Finanzkonten verweisen wir auch auf unsere News vom 16. Februar 2017.

Das Finanzministerium hat die Liste mit jenen Staaten aktualisiert, mit denen ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch besteht (Stand 1.1.2018):

Albanien, Andorra, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Bermuda, Brasilien, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Cayman Islands, Chile, China, Costa Rica, Cook Inseln, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich [1] , Ghana, Grenada, Griechenland, Grönland, Guernsey, Indien, Indonesien, Irland, Island, Isle of Man, Israel, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Kolumbien, Korea (Republik), Kroatien, Kuwait, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marshall-Inseln, Mauritius, Mexiko, Monaco, Montserrat, Nauru, Neuseeland, Niederlande [2] , Nigeria, Niue, Norwegen, Pakistan, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Sint Maarten, Slowakei, Slowenien, Spanien [3] , Südafrika, Tschechische Republik, Türkei, Turks and Caicos Islands, Ungarn, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich [4] und Zypern.

[1] Einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Sankt Bartholomäus und St. Martin.

[2] Einschließlich Bonaire, Saba und Sint Eustacius.

[3] Einschließlich Kanarische Inseln.

[4] Einschließlich Gibraltar.

Info des BMF vom 22.03.2018, BMF-010221/0072-IV/8/2018

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1