Wichtige Meldungen an das Finanzamt bis 28.2.2017
Meldung von Honorarzahlungen bei bestimmten Leistungen Unternehmen müssen Zahlungen, die für bestimmte Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2016 müssen in elektronischer Form bis Ende 28.2.2017 gemeldet werden. Unter diese meldepflichtigen Tätigkeiten fallen z. B. Leistungen von Mitgliedern des Aufsichtsrates, Versicherungsvertretern, Vortragenden oder sonstige Leistungen, die. . . weiterlesen