Automatischer Informationsaustausch betreffend Finanzkonten
Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt einerseits mit sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§ 91 Z 1 GMSG), andererseits mit Staaten und Territorien, die in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Liste der teilnehmenden Staaten gemäß dem Regierungsübereinkommen vom 29. Oktober 2014, BGBl. II Nr. 362/2016, angeführt sind (§ 91 Z. . . weiterlesen