Steuerreform 2015/16 – wir haben für Sie wichtige Änderungen zusammengefasst
Anpassungen bei der Immobilienertragssteuer Der besondere Steuersatz von 25 Prozent wird auf 30 Prozent angehoben. Diese Erhöhung betrifft auch Grundstücksveräußerungen im betrieblichen Bereich. Der Inflationsabschlag entfällt. Bei außerbetrieblichen Einkünften und für Einnahmen-Ausgaben-Rechner gelten die Änderungen für Veräußerungen ab dem 1. Jänner 2016. Für Bilanzierer gilt folgendes: Bei Regelwirtschaftsjahren werden die Änderungen für ab dem 1. Jänner 2016 realisierte Einkünfte. . . weiterlesen