Neue österreichische DBA’s

Nach einiger Zeit ohne Neuabschluss hat Österreich nun wieder zwei neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Das DBA mit Montenegro wurde am 16. Juni 2014 unterzeichnet und tritt voraussichtlich mit 1.1.2015 in Kraft. Das DBA mit Taiwan wurde am 12.7.2014 zwischen dem Österreich Büro in Taiwan und dem Taipeh Wirtschafts- und Kulturbüro in Österreich unterzeichnet. Ab welchem Zeitpunkt das DBA-Taiwan in Kraft treten wird, steht derzeit nicht fest.

Ein DBA ist ein bilateraler Vertrag zwischen Österreich und einem anderen Staat, welcher das Besteuerungsrecht betreffend bestimmten, im DBA definierten, Einkünften zwischen beiden Staaten aufteilt. Das DBA mit Montenegro folgt grundsätzlich der von der OECD vorgelegten Vertragsschablone (OECD-Musterabkommen). In Montenegro steuerpflichtige Einkünfte (mit Ausnahem von Passiveinkünften) einer in Österreich ansässigen Person werden in Österreuch unter Progressionsvorbehalt von der (Einkommen- bzw. Körperschaft-)Steuer befreit. Betreffend des mit Taiwan abgeschlossenen DBA liegen derzeit noch keine Informationen vor.