Hinzurechnung bei beschränkter Steuerpflicht

Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unterliegen in Österreich der beschränkten Steuerpflicht. Geben diese Personen in Österreich eine Steuererklärung ab, wird zu Ihrem Einkommen fiktiv ein Betrag von 9.000 EUR hinzugerechnet, und dann der Steuertarif angewendet. Faktisch besteht daher bereits Steuerpflicht ab einem Einkommen von 2.000 EUR. (bei unbeschränkter Steuerpflicht ab 11.000 EUR)

Im Zuge der Steuerreform 2022/23 wurde die Steuerfreigrenze bei der unbeschränkten Steuerpflicht von 11.000 EUR auf 11.693 EUR erhöht. Wäre es daher bei einer Hinzurechnung von 9.000 EUR geblieben, wäre es bei der beschränkten Steuerpflicht zu einer Steuerfreigrenze von 2.693 EUR gekommen. Um dies zu verhindern, wurde vom Gesetzgeber ab der Veranlagung 2023 die Hinzurechnung bei der beschränkten Steuerpflicht auf 9.567 EUR angehoben. Daher profitieren beschränkt steuerpflichtige Steuerausländer nur in geringem maße von der Steuerreform, da faktisch  bereits ab einem Einkommen von 2.126 EUR Einkommensteuer anfällt.