Indien: Neuer Anlauf zu einheitlicher Umsatzsteuer (Goods and Service Tax – GST)

Alle österreichischen Unternehmer, die in Indien geschäftlich tätig sind, haben wohl bereits mit dem unübersichtlichen System der indirekten Steuern Bekanntschaft gemacht. Anstatt eines einheitlichen Umsatzsteuersystems bestehen in Indien eine Vielzahl von indirekten Steuern, die teilweise auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene eingehoben werden (zum Beispiel Sales- und Service Tax, Zölle, Zusatzsteuern). Diese Abgaben sind in unzähligen unterschiedlichen Gesetzen geregelt, mit teilweise unterschiedlich hohen Steuersätzen, je nachdem in welchem indischen Bundesstaat der Umsatz getätigt wird. Darüber hinaus fällt auch bei Umsätzen zwischen den einzelnen indischen Bundesstaaten (z.B. wenn eine Ware von einem in den anderen Bundesstaat transportiert wird) eine Steuer an (Sales Tax iHv. 2 %), welche den Handel in Indien erschwert. In vielen Fällen kann die erhobene Abgabe nicht zurückgefordert werden (wie beispielsweise in Österreich die Vorsteuer), wodurch bei mehreren Verkäufen in Indien ein Kaskadeneffekt (Steuer auf Steuer) entsteht und die Ware oder Dienstleistung dadurch entsprechend verteuert wird.

Auf Grund der bekannten Schwächen des derzeitigen Systems, besteht seit langer Zeit der Wunsch, die Vielzahl an indirekten Steuern durch eine einheitliche Mehrwertsteuer (goods and service tax – GST) zu ersetzten. Diese neue Steuer würde sich an dem europäischen Mehrwertsteuersystem mit Vorsteuerabzug anlehnen, und eine Reihe von Vorteilen bringen. Geplant ist, einheitliche Steuersätze zu schaffen (Standardsatz 17-18 %, reduzierter Satz in Höhe von 12 % für bestimmte Güter des täglichen Lebens), und die Besteuerung bei dem Handel zwischen den einzelnen Bundesstaaaten völlig aufzuheben. Im Gegenzug dazu würden (fast) alle anderen indirekten Steuern abgeschafft.

Ob die goods and service tax (GST), so wie geplant, tatsächlich im Jahr 2016 vom indischen Parlament beschlossen wird, steht derzeit jedoch noch nicht fest. Ab welchem Zeitpunkt dann die GST in Kraft treten würde, ist nach derzeitigem Wissensstand ebenfalls nicht sicher.

Sollten Sie Fragen zur steuerlichen Abwicklung in Indien haben, steht Ihnen der Verfasser dieses Artikels und die anderen Expteren der HR TAX Steuerberatung GmbH gerne zur Verfügung.