DBA mit Dubai und den VAE

Österreich hat mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Zu den VAE zählen zum Beisipiel Dubai oder Abu Dhabi. Zum bestehenden DBA wurde im Juli 2021 ein Revisionsprotokoll unterzeichnet, welches wesentliche Änderungen mit sich bringt.

Die wahrscheinlich wichtigste Änderung im Revisionsprotokoll ist, dass bei der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode gewechselt wird. Bisher und bis zum Inkrafttreten des neuen Revisionsprotokolls ist es so, dass wenn Einkünfte (außer Passiveinkünfte) in den VAE besteuert werden dürfen, diese in Österreich von der Besteuerung befreit werden. Mit der neuen Regelung ist es so, dass diejenigen Einkünfte, die in den VAE versteuert werden dürfen, auch in Österreich versteuert werden dürfen, unter Anrechnung der VAE-Steuer. Gemäß diesem Prinzip wird man zukünftig immer auf das hohe österreichische Steuerniveau hochgeschleust, und profitiert nicht mehr von der niedrigen bzw. nicht vorhandenen emiratischen Steuer.

Die Steueroase VAE wird durch die Änderungen im Revisionsprotokoll somit in Zukunft trocken gelegt.

Die Änderungen gemäß dem Revisionsprotokoll sollen voraussichtlich ab dem Jahr 2023 anzuwenden sein.