VAE: DBA Umstellung auf Anrechnungsmethode

Wie bereits berichtet, haben Österreich und die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai, Abu Dhabi und 5 weitere Emirate) ein Protokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Am 20. Dezember 2022 wurden die Ratifikationsurkunden zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten für das am 1. Juli 2021 in Dubai unterzeichnete Protokoll zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (DBA-VAE), BGBl. III Nr. 88/2004, ausgetauscht. Gemäß Artikel 9 tritt das Abänderungsprotokoll sowohl hinsichtlich der im Abzugsweg eingehobenen Steuern als auch hinsichtlich anderer Steuern am 1. März 2023 in Kraft und findet ab 1. Jänner 2023 Anwendung.

Die Hauptänderung des DBA ist, dass auf österreichischer Seite von der Befreiungsmethode zur Anrechnungsmethode übergegangen wurde. Das heißt, dass bei einer in Österreich ansässigen Person, Einkünfte die in den VAE erzielt wurden, in Österreich nicht mehr steuerfrei sind. Es ist viel mehr so, dass die VAE Einkünfte voll in Österreich steuerpflichtig sind, und eine VAE-Steuer auf die österreichische Steuer angerechnet werden kann (falls überhaupt Steuern zu leisten sind in den VAE). Im Endeffekt zahlt man somit die hohe österreichische Einkommensteuer und profitiert nicht von der Steueroase VAE.