DBA Montenegro ab 2016 in Kraft

Das zwischen Österreich und Montenegro unterzeichnete Doppelbesteueurngsabkommen (DBA) ist ab 1.1.2016 anwendbar. Das DBA orientiert sich in den Grundsätzen am OECD-Musterabkommen. Zur Vermeidung der Doppelbesteueurng ist von österreichischer Seite die Befreiungsmethode vereinbart (bis auf den Passiveinkünften, welche wie auch im OECD-Musterabkommen der Anrechnungsmethode unterliegen).

In Österreich ansässige Personen unterliegen der Steuerpflicht in Mazedonien, falls sie a) sich mehr 183 Tage in Mazedonien aufhalten, oder b) einen mazedonischen Arbeitgeber haben, oder c) auf einer mazedonischen Betriebsstätte zum Einsatz kommen.

Österreichische Unternehmen zählen zu den größten ausländischen Investoren in Mazedonien. Die Anwendbarkeit des DBA ab 2016 zielt darauf ab, diesen Unternehmen eine steuerliche Rechtssicherheit zu schaffen. Generell ist es zu begrüßen, dass diese “Lücke” im österreichischen DBA-Netz geschlossen wird.

Ergebnisabgrenzung bei Betriebstätten – der Kampf ums Steuersubstrat – Betriebsstätte Liechtenstein

Im Rahmen der Verlegung der Kanzlei eines Freiberuflers von Österreich nach Liechtenstein befand der VwGH, dass dem liechtensteiner Büro lediglich eine Hilfsfunktion zukommt (4.9.2014, 2012/15/0226). Nach dieser Ansicht können demnach Gewinnanteile, welche auf die Leistungen des Büros in Liechtenstein entfallen und für österreichische Kunden erbracht worden sind, nicht in Österreich steuefrei gestellt werden und damit nicht der günstigeren Besteuerung in Liechtenstein zugeführt werden.

Das Urteil wird in der Fachlichteratur sehr kritisch betrachtet. Für HR TAX ist es darüber hinaus ein weiteres Zeichen dafür, dass Österreich im Kampf um Steuersubstrat immer intensiver Konstruktionen mit jenen Niedrigsteuerländern unter die Lupe nimmt, mit denen man im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen die Befreiungsmethode vereinbart hat. Es gilt daher im Lichte dieser Entwicklungen umso mehr, treffende seriöse außersteuerliche Gründe für gewählte ausländische Firmenkonstruktion ins Treffen zu führen.