EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ist Teil der Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Die Liste umfasst Länder, die ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nicht nachgekommen sind, und Länder, die sich geweigert haben, dies zu tun. Es stehen 11 Länder und Gebiete auf der Liste.

Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln, Vanuatu.

Damit die EU-Liste wirksam sein kann, ist es wichtig, dass die EU-Mitgliedstaaten wirksame Abwehrmaßnahmen sowohl im Steuerbereich als auch in anderen Bereichen anwenden. Abwehrmaßnahmen tragen dazu bei, ihre Steuereinnahmen zu schützen und Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Missbrauch zu bekämpfen. In Österreich ist die Liste in der Hinsicht relevant, als das für die Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung eine Niedrigbesteueuerung in diesen Ländern vermutet wird (§ 10a Abs. 11 KStG). Desweiteren besteht eine Meldeverpflichtung wenn Zahlungen an ein in diesem Land verbundenes Unternehmen getätigt werden (§ 5 Abs. 1 lit. b EU-MPfG).

 

Neues zu DBA-China und DBA-Neuseeland

Bei den beiden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und China bzw. Österreich und Neuseeland sind Änderungsprotokolle in Kraft getreten. Das Protokoll mit China trat mit 19.11.2024 in Kraft und ist auf alle Einkünfte, die ab dem Steuerjahr 2025 bezogen werden, anzuwenden.

Das neue Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland ist mit 29.8.2024 in Kraft getreten. Die Änderungen bei den Abzugsteuern (vor allem geänderte Quellensteuersätze) sind seit 1.10.2024 anzuwenden, bei den übrigen Steuern ab dem 1.1.2025. Auf Neuseeländischer Seite sind die Änderungen des Protokolls auf Grund eines mit dem Kalenderjahr abweichenden Steuerjahres ab dem 1.4.2025 anzuwenden (das Steuerjahr in Neuseeland beginnt am 1.4. und endet mit dem 31.3. des Folgejahres).

Sowohl die Doppelbesteuerungsabkommen mit China und Neuseeland als auch die Änderungsprotokolle können auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen (BMF) abgerufen werden.